Neue EU-Verpackungsregeln in deutsches Recht übernommen · 17.07.2026
Die EU hat neue Regeln für Verpackungen beschlossen, und Deutschland passt jetzt sein Verpackungsrecht daran an. Das betrifft vor allem Unternehmen, die Produkte verpacken oder verkaufen – zum Beispiel Hersteller, Händler und Importeure. Sie müssen prüfen, ob ihre Verpackungen den neuen EU-Vorgaben entsprechen, etwa bei Recyclingfähigkeit oder Mehrweg-Anforderungen. Das Gesetz gilt ab seiner Veröffentlichung am 17. Juli 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Umwelt
poststelle@bmuv.bund.de
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