Formulare bei Pfändungen leicht geändert · 13.05.2026
Die Formulare, die bei Zwangsvollstreckungen (z.B. Pfändungen) verwendet werden müssen, wurden leicht angepasst. Das betrifft vor allem Gerichte, Gerichtsvollzieher und Anwälte, die solche Verfahren durchführen. Für normale Bürger ändert sich im Alltag kaum etwas – nur wer gerade in einem Pfändungsverfahren steckt (als Schuldner oder Gläubiger), könnte die neuen Formulare zu Gesicht bekommen. Die Änderung gilt seit dem 13. Mai 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
poststelle@bmj.bund.de
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