Gesundheitsministerium ändert Gebühren erneut · 27.04.2026
Das Bundesgesundheitsministerium hat zum zweiten Mal die Gebühren für bestimmte Verwaltungsleistungen geändert. Die neuen Gebührensätze gelten ab dem 27. April 2026. Betroffen sind alle, die Leistungen beim Gesundheitsministerium beantragen - wie Zulassungen für Medikamente oder medizinische Geräte. Ohne den Volltext lässt sich nicht sagen, ob die Gebühren steigen oder sinken.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Gesundheit
poststelle@bmg.bund.de
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