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Soso BRD · Musterbrief

Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen re · 05.02.2026
Deutschland verschärft die Strafen für Verstöße gegen EU-Sanktionen (z.B. gegen Russland oder andere Länder). Wer gegen Handelsverbote, Finanzblockaden oder andere EU-Strafmaßnahmen verstößt, muss mit härteren Strafen rechnen. Das betrifft hauptsächlich Unternehmen und Personen, die international Geschäfte machen. Das Gesetz gilt seit Februar 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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