Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebund · 19.12.2025
Das Bundesfinanzministerium darf bei Straf- und Bußgeldverfahren weiterhin Papierakten verwenden, obwohl die Verwaltung eigentlich auf digitale Akten umstellen soll. Das betrifft nur interne Verfahren des Finanzministeriums, zum Beispiel wenn Beamte dort Straftaten begehen oder das Ministerium Bußgelder verhängt. Für normale Bürger ändert sich nichts.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Finanzen
poststelle@bmf.bund.de
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