Zweite Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung · 27.10.2025
Es wurden neue Regeln für Lärm von Geräten und Maschinen beschlossen. Die Änderung betrifft wahrscheinlich Hersteller und Nutzer von lauten Geräten wie Rasenmähern, Baumaschinen oder Gartengeräten. Ohne den genauen Regelungstext zu kennen, könnten strengere Grenzwerte oder neue Kennzeichnungspflichten gelten. Die Verordnung ist seit dem 27. Oktober 2025 in Kraft.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Umwelt
poststelle@bmuv.bund.de
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