Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung · 14.03.2025
Die Heilfürsorgeregelung für Bundespolizisten wird geändert. Das betrifft die medizinische Versorgung und Kostenübernahme für alle Bundespolizei-Beamten und ihre Familien. Die genauen Änderungen sind aus dem Titel nicht ersichtlich, aber es geht um Anpassungen bei der Gesundheitsvorsorge. Die Verordnung ist seit dem 14. März 2025 gültig.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium des Innern
poststelle@bmi.bund.de
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