Neuer anerkannter Abschluss für Insolvenzrecht-Spezialisten · 02.09.2026
Ab September 2026 gibt es einen neuen offiziell anerkannten Fortbildungsabschluss: 'Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht'. Wer in diesem Bereich arbeitet – zum Beispiel als Insolvenzverwalter oder in einer entsprechenden Kanzlei – kann jetzt eine staatlich anerkannte Prüfung ablegen und damit seine Qualifikation offiziell nachweisen. Die Verordnung regelt, wie diese Prüfung abläuft und welche Inhalte geprüft werden. Betroffen sind Fachleute, die sich im Bereich Insolvenzrecht spezialisieren möchten.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Bildung
poststelle@bmbf.bund.de
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