Entschädigungen für Kriegsopfer steigen ab Juli · 19.06.2026
Ab dem 1. Juli 2026 werden die Entschädigungszahlungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) angepasst. Das betrifft Menschen, die durch Krieg, Gewaltverbrechen oder ähnliche Ereignisse einen Schaden erlitten haben und staatliche Entschädigung erhalten. Die Zahlungen werden in der Regel an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst – Betroffene müssen nichts tun, die Anpassung erfolgt automatisch.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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