Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau d · 11.12.2025
Die Zuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten werden neu geregelt - das bedeutet, dass bestimmte Gerichtsverfahren künftig bei anderen Gerichten stattfinden. Außerdem werden die Gerichte stärker spezialisiert, sodass bestimmte Richter sich auf bestimmte Rechtsgebiete konzentrieren. Das soll Verfahren effizienter und schneller machen. Die Änderungen gelten ab dem 11. Dezember 2025.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
poststelle@bmj.bund.de
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