Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts und zur Änderung weiterer · 10.03.2026
Es gibt neue Regeln für die Meldung von Tierseuchen in Deutschland. Tierärzte, Landwirte und andere müssen Krankheiten bei Nutztieren jetzt nach anderen Vorschriften melden als bisher. Die Änderungen betreffen hauptsächlich Berufstätige in der Landwirtschaft und Veterinärmedizin. Die neuen Regeln gelten seit dem 10. März 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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