Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telem · 09.12.2025
Die Bundesregierung hat die Finanzierungsbeiträge für die Gesellschaft für Telematik im Jahr 2026 angepasst. Diese Gesellschaft ist für die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen zuständig (wie elektronische Patientenakten oder E-Rezepte). Die Änderung betrifft indirekt alle gesetzlich Versicherten, da sich dadurch die Kosten im Gesundheitssystem verschieben können. Die neue Regelung gilt ab 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Gesundheit
poststelle@bmg.bund.de
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