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Soso BRD · Musterbrief

Berichtigung der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung · 10.12.2025
Das Arbeitsministerium hat einen Fehler in der neuen Mindestlohn-Verordnung korrigiert. Es handelt sich nur um eine technische Berichtigung - der Mindestlohn selbst ändert sich dadurch nicht. Die Korrektur betrifft alle Arbeitnehmer, die Mindestlohn bekommen, aber praktisch ändert sich für sie nichts.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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