Verordnung zur Neuregelung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Deutschen Pate · 27.02.2026
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat neue Regeln für die elektronische Kommunikation eingeführt. Wer Patente oder Marken anmeldet, muss jetzt neue digitale Verfahren beachten. Die Änderungen betreffen hauptsächlich Unternehmen, Anwälte und Erfinder, die regelmäßig mit dem Patentamt zu tun haben. Die neuen Regeln gelten ab dem 27. Februar 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
poststelle@bmj.bund.de
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