Bund zahlt 2026 mehr für Miete von Bürgergeld-Empfängern · 15.07.2026
Der Bund legt fest, wie viel er 2026 zu den Miet- und Heizkosten von Bürgergeld-Empfängern beisteuert. Diese Kosten werden normalerweise von den Kommunen übernommen, der Bund beteiligt sich aber zu einem bestimmten Prozentsatz daran. Die Verordnung gilt ab 2026 und regelt die genaue Aufteilung zwischen Bund und Kommunen – für Normalbürger ändert sich dadurch direkt nichts, es ist eine interne Finanzierungsregelung.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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