Neue Regeln für Sozialversicherungs-Buchhaltung · 16.04.2026
Die Bundesregierung hat die Vorschriften für die Buchführung der Sozialversicherungen geändert. Dies betrifft vor allem die Verwaltung von Krankenkassen, Rentenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern. Für normale Bürger ändert sich dadurch nichts direkt - es geht um interne Verwaltungsabläufe. Die neuen Regeln gelten seit dem 16. April 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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