Neue Mindest-Pflegekraft-Regeln für Krankenhäuser · 06.11.2025
Die Regeln für die Mindestanzahl von Pflegekräften in Krankenhäusern wurden zum sechsten Mal geändert. Das betrifft alle Krankenhäuser in Deutschland - sie müssen ab sofort neue Vorgaben einhalten, wie viele Pfleger pro Patient mindestens da sein müssen. Die Änderungen gelten seit dem 6. November 2025.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Gesundheit
poststelle@bmg.bund.de
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