Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Weißer Lupine im Rahmen d · 01.04.2026
Das Landwirtschaftsministerium hat neue Regeln für Saatgut von Weißer Lupine erlassen. Diese Verordnung legt fest, welche besonderen Anforderungen das Saatgut erfüllen muss, damit es offiziell anerkannt wird. Das betrifft hauptsächlich Landwirte und Saatgut-Produzenten, die Weiße Lupinen anbauen oder verkaufen wollen. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. April 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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