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Soso BRD · Musterbrief

Neue Regeln für Unternehmensstatistiken · 28.12.2022
Unternehmen müssen künftig detailliertere Daten über ihre Beschäftigten an die Statistikämter melden. Dabei wird jetzt zwischen verschiedenen Arten von Arbeitsverhältnissen unterschieden (Vollzeit, Teilzeit, befristet etc.). Diese Änderungen setzen eine neue EU-Verordnung um und sollen bessere Wirtschaftsstatistiken ermöglichen. Das Gesetz ist seit Ende Dezember 2022 in Kraft.
Zuständiges Ministerium
Nicht ermittelbar – bitte auf recht.bund.de nachschlagen
Brief – bitte vor dem Senden anpassen
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