Neue Notfallregeln für Funkgeräte und Elektronik · 23.07.2026
Die EU hat neue Notfallverfahren für den Binnenmarkt eingeführt, die jetzt auch in deutsches Recht übernommen werden. Konkret geht es darum, dass bei einem EU-weiten Wirtschafts- oder Versorgungsnotfall schneller und flexibler Funkgeräte und andere elektronische Geräte zugelassen werden können – auch wenn sie nicht alle normalen Standards erfüllen. Betroffen sind vor allem Hersteller und Händler von Elektronik und Funkanlagen. Für normale Verbraucher hat das kaum direkte Auswirkungen; das Gesetz gilt ab Juli 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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