Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung · 23.12.2025
Die EU-Agrarförderung bekommt neue Umweltauflagen für Landwirte. Wer EU-Direktzahlungen erhalten will, muss ab 2026 strengere Regeln für Fruchtfolge, Grünland und Gewässerschutz einhalten. Betroffen sind alle landwirtschaftlichen Betriebe, die an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) teilnehmen. Bei Verstößen können Fördergelder gekürzt werden.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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