Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte · 11.12.2025
Die Justiz führt schrittweise elektronische Akten ein - das betrifft hauptsächlich Gerichte und Anwälte, nicht Normalbürger direkt. Außerdem werden neue Regeln für Gerichtsdolmetscher und das Stiftungsregister eingeführt. Für normale Bürger ändert sich erstmal nichts, aber längerfristig könnten Gerichtsverfahren digitaler werden.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
poststelle@bmj.bund.de
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