Das Tierarzneimittelgesetz wurde offiziell neu gefasst und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es regelt, wie Medikamente für Tiere zugelassen, hergestellt und eingesetzt werden dürfen. Betroffen sind vor allem Tierärzte, Landwirte und Tierhalter, die Arzneimittel für ihre Tiere verwenden. Die neue Fassung gilt ab dem 1. Juni 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
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