Elfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung · 20.10.2025
Die Bundesbeihilfeverordnung wurde geändert, die regelt, wann Beamte und ihre Familien Beihilfen für Gesundheitskosten bekommen. Das betrifft alle Bundesbeamten und deren Angehörige bei Arzt- und Behandlungskosten. Die genauen Änderungen sind aus dem Titel nicht ersichtlich, aber es geht um Erstattungsregelungen. Die Änderung gilt seit dem 20. Oktober 2025.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium des Innern
poststelle@bmi.bund.de
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