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Soso BRD · Musterbrief

Neue Meldepflichten für Krypto-Anbieter in Deutschland · 26.05.2026
Krypto-Unternehmen müssen der Finanzaufsicht BaFin ab jetzt bestimmte Informationen und Unterlagen melden. Die neue Verordnung legt fest, welche Dokumente und Anzeigen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen einreichen müssen. Betroffen sind vor allem Firmen, die mit Kryptowährungen handeln oder solche Dienste anbieten – normale Privatanleger sind nicht direkt betroffen. Die Verordnung gilt seit Ende Mai 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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