Deutschland setzt eine EU-Richtlinie um, die es Polizei und Staatsanwaltschaften verschiedener EU-Länder ermöglicht, schneller an elektronische Beweise heranzukommen - zum Beispiel E-Mails, Chat-Nachrichten oder Daten bei Tech-Unternehmen. Wenn du in einem anderen EU-Land verdächtigt wirst, können die Behörden dort jetzt einfacher deine digitalen Daten bei deutschen Anbietern anfordern. Das Gesetz regelt, wie solche Anfragen bearbeitet werden und welche Datenschutzrechte du dabei hast.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
poststelle@bmj.bund.de
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