Wahlen bei Krankenkassen: Neue Regeln · 17.06.2026
Die Wahlordnung für die Sozialversicherung wurde angepasst. Das betrifft die internen Wahlen bei gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherungen und anderen Sozialversicherungsträgern, bei denen Versicherte und Arbeitgeber Vertreter wählen. Für normale Bürger ändert sich im Alltag kaum etwas direkt – es geht hauptsächlich um organisatorische Abläufe bei diesen Wahlen. Die Änderung gilt seit dem 17. Juni 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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