Digitale Abfertigung am Flughafen wird ermöglicht · 22.07.2026
Mit diesem Gesetz wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um Fluggäste künftig digital abzufertigen – zum Beispiel mit digitalen Ausweisdokumenten oder automatisierten Check-in-Prozessen am Flughafen. Das betrifft alle Flugreisenden in Deutschland. Was genau beim Ein- und Aussteigen verlangt wird, könnte sich dadurch verändern – Papier-Dokumente könnten langfristig durch digitale Alternativen ersetzt werden. Das Gesetz wurde am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Verkehr
poststelle@bmdv.bund.de
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