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Soso BRD · Musterbrief

Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (Neun · 19.12.2025
Für Gerüstbauer-Betriebe gelten ab sofort neue zwingende Arbeitsbedingungen - das betrifft Löhne, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche in diesem Handwerk. Alle Unternehmen, die Gerüstbau-Arbeiten durchführen, müssen sich an diese neuen Regeln halten. Die Verordnung ist am 19. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Arbeit
poststelle@bmas.bund.de
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