Airbnb & Co: Neue Datenpflichten für Kurzzeitvermietungen · 18.05.2026
Wer seine Wohnung oder sein Haus kurzfristig vermietet – zum Beispiel über Airbnb oder ähnliche Plattformen – ist jetzt stärker von Meldepflichten betroffen. Eine EU-Verordnung verpflichtet Plattformen dazu, Daten über Kurzzeitvermietungen mit Behörden auszutauschen. Deutschland setzt das nun mit diesem Gesetz um und regelt außerdem, wie EU-weite Diskriminierungsverbote (z. B. bei der Wohnungsvergabe) durchgesetzt werden. Betroffen sind vor allem Vermieter auf Plattformen wie Airbnb sowie die Plattformen selbst – das Gesetz gilt seit Mai 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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