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Soso BRD · Musterbrief

Neue Regeln für digitale Gesundheitsdaten-Verwaltung · 10.06.2026
Diese Verordnung ändert Regeln rund um die sogenannte Interoperabilität im Gesundheitswesen – also wie verschiedene digitale Systeme (z.B. Arztpraxen, Krankenkassen, Krankenhäuser) miteinander Daten austauschen und wer dabei welche Verantwortung trägt. Betroffen sind vor allem Akteure im Gesundheitssystem wie Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen. Für normale Patienten ändert sich im Alltag zunächst wenig direkt, aber langfristig soll der Datenaustausch reibungsloser und sicherer werden. Die Änderungen gelten ab dem 10. Juni 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Gesundheit
poststelle@bmg.bund.de
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