Reparatur-Recht und Vorsorgevollmacht werden einfacher · 22.07.2026
Dieses Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und regelt zwei Dinge: Erstens sollen Verbraucher künftig leichter Anspruch auf Reparatur von Produkten (z.B. Haushaltsgeräte) haben, statt sofort Ersatz zu bekommen. Zweitens wird der Zugang zu Vorsorgeverfügungen – also Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten – verbessert, sodass sie im Ernstfall leichter auffindbar sind. Betroffen sind alle Verbraucher und jeder, der eine Vorsorgevollmacht erstellen oder hinterlegen möchte. Das Gesetz gilt ab sofort, da es am 22. Juli 2026 veröffentlicht wurde.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Justiz
poststelle@bmj.bund.de
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