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Soso BRD · Musterbrief

Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnah · 23.12.2025
Das Mindeststeuergesetz wird angepasst, was hauptsächlich große Unternehmen betrifft, die international tätig sind. Diese müssen künftig eine Mindeststeuer von 15% zahlen, auch wenn sie in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen ansässig sind. Das Gesetz tritt zum 23.12.2025 in Kraft und setzt EU-Vorgaben um. Normale Bürger sind davon nicht direkt betroffen.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium der Finanzen
poststelle@bmf.bund.de
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