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sosoBRD · Musterbrief

Weniger Bürokratie für Landwirte bei EU-Subventionen · 18.08.2026
Die Regierung passt mehrere Verordnungen an neue EU-Vorgaben an, die regeln, wie Landwirte ihre EU-Direktzahlungen (also staatliche Unterstützungsgelder) beantragen und welche Auflagen sie erfüllen müssen. Gleichzeitig sollen Bauernbetriebe bürokratisch entlastet werden – also weniger Papierkram und Nachweispflichten. Betroffen sind alle landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, die EU-Fördergelder beantragen. Die Verordnung gilt ab dem 18. August 2026.
Zuständiges Ministerium
Bundesministerium fuer Wirtschaft
poststelle@bmwk.bund.de
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