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Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertvierundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Dortmund)
Sonstiges
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📅 25.02.2026
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat neue Flugverfahren für den Flughafen Dortmund festgelegt. Dabei geht es um die technischen Regeln, nach denen Flugzeuge bei schlechtem Wetter (nach Instrumenten) starten und landen müssen. Die neuen Verfahren gelten seit dem 25. Februar 2026. Das betrifft hauptsächlich Piloten und die Flugsicherung, normale Passagiere merken davon nichts.