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Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)

Sonstiges ★ 1/10 📅 08.08.2025
Es wurden neue Flugrouten und Meldepunkte für den kontrollierten deutschen Luftraum festgelegt. Das betrifft hauptsächlich Piloten und Fluggesellschaften, die nach Instrumentenflugregeln fliegen müssen. Normalbürger merken davon nichts direkt - höchstens dass Flugzeuge eventuell andere Routen nehmen. Die Änderungen gelten seit dem 8. August 2025.
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