← Zurück zur Übersicht 📋

Sechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)

Sonstiges ★ 1/10 📅 23.01.2026
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat neue Regeln für Piloten festgelegt, die im deutschen Luftraum nach Instrumenten fliegen. Es geht um technische Details wie Flugrouten, Meldepunkte und Flughöhen. Das betrifft nur Berufspiloten und die Flugsicherung, nicht normale Bürger.
🔗 Originalquelle öffnen ✉ Musterbrief erstellen