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Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)

Sonstiges ★ 1/10 📅 23.10.2025
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat technische Änderungen an den Flugrouten für Instrumentenflüge im deutschen Luftraum vorgenommen. Dabei wurden neue Streckenführungen, Meldepunkte und Flughöhen festgelegt. Das betrifft hauptsächlich Piloten und Fluggesellschaften, die diese neuen Vorgaben bei ihren Flügen beachten müssen. Für normale Fluggäste ändert sich praktisch nichts.
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