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Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Sonstiges
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📅 02.07.2025
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat neue Flugrouten und Meldepunkte für Instrumentenflüge in Deutschland festgelegt. Das betrifft hauptsächlich Piloten und Fluggesellschaften, die nach bestimmten technischen Regeln fliegen müssen. Normale Bürger merken davon nichts, außer dass der Luftverkehr möglicherweise etwas anders organisiert wird.