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Erste Verordnung zur Änderung der Hundertzweiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück)
Sonstiges
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📅 20.03.2026
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat neue Flugverfahren für den Flughafen Münster/Osnabrück festgelegt. Diese betreffen nur Piloten und Fluggesellschaften, die dort mit Instrumentenflugregeln starten und landen. Für normale Fluggäste ändert sich nichts - sie werden die neuen Routen nicht bemerken. Die Änderung gilt seit dem 20. März 2026.