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Achte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (8. BinSchStrOAbweichV)

Sonstiges ★ 2/10 📅 14.10.2025
Es gibt eine neue Verordnung, die vorübergehend von den normalen Regeln für die Binnenschifffahrt abweicht. Das betrifft hauptsächlich Kapitäne und Besitzer von Schiffen, die auf deutschen Flüssen und Kanälen fahren. Die genauen Änderungen sind aus dem Titel nicht ersichtlich, aber es handelt sich um eine befristete Ausnahme von den üblichen Verkehrsregeln auf Wasserstraßen. Die Verordnung ist seit dem 14. Oktober 2025 in Kraft.
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