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Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Sonstiges ★ 2/10 📅 23.12.2025
Das Landwirtschaftsministerium darf bei Bußgeldverfahren (z.B. wegen Verstößen gegen Lebensmittel- oder Tierschutzrecht) weiterhin Papierakten verwenden statt alles digital zu machen. Das betrifft vor allem Landwirte, Lebensmittelhersteller und andere Unternehmen im Agrarsektor, die mit Bußgeldern rechnen müssen. Für Normalbürger ändert sich praktisch nichts.
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