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Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Hundertdreiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Zweibrücken)
Sonstiges
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📅 17.09.2025
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat neue Flugverfahren für den Verkehrslandeplatz Zweibrücken festgelegt. Diese betreffen nur Piloten und Fluggesellschaften, die dort bei schlechtem Wetter landen oder starten müssen - für normale Bürger ändert sich nichts. Die neuen Regeln gelten ab dem 17. September 2025.