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Bundeswehr: Neue Gebühren für Verwaltungsleistungen
Veröffentlicht 22.09.2026
Das Bundesministerium der Verteidigung hat eine neue Gebührenverordnung erlassen. Darin wird festgelegt, welche Kosten für bestimmte Verwaltungsleistungen der Bundeswehr anfallen, die einzelne Personen oder Unternehmen beantragen. Betroffen sind vor allem Menschen oder Firmen, die spezifische Leistungen vom Verteidigungsministerium in Anspruch nehmen – etwa Genehmigungen oder Auskünfte. Die Verordnung wurde am 22. September 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.