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Elfte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebenundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Dresden)

Veröffentlicht 26.03.2026
Am Flughafen Dresden wurden neue Flugverfahren für Starts und Landungen bei schlechter Sicht festgelegt. Das betrifft hauptsächlich Piloten und Fluglotsen, die sich an die neuen Instrumentenflug-Regeln halten müssen. Für normale Fluggäste ändert sich praktisch nichts. Die Regelung gilt seit dem 26. März 2026.
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