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Neue Lärmschutzregeln für Geräte und Maschinen
Veröffentlicht 13.05.2026
Die Verordnung zum Schutz vor Lärm durch Geräte und Maschinen wurde zum dritten Mal aktualisiert. Das betrifft vor allem Hersteller und Händler von Maschinen und Outdoor-Geräten wie Rasenmäher, Baumaschinen oder Kompressoren – sie müssen möglicherweise neue Lärmgrenzwerte einhalten. Für normale Verbraucher ändert sich im Alltag wenig direkt, aber es könnte dazu führen, dass neue Geräte leiser werden. Die Verordnung gilt seit dem 13. Mai 2026.