🔒🇪🇺🏢 Neues Gesetz regelt Datenweitergabe in der EU 18.05.2026
🔒🇪🇺🏢 Neues Gesetz regelt Datenweitergabe in der EU 18.05.2026

Der Staat muss Aufträge – zum Beispiel für Bauprojekte oder IT-Dienstleistungen – künftig schneller vergeben. Das neue Gesetz vereinfacht und beschleunigt die Verfahren, mit denen Firmen staatliche Aufträge bekommen können. Das betrifft vor allem Unternehmen, die regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Das Gesetz gilt seit dem 18. Mai 2026.

Deutschland setzt eine EU-Verordnung um, die regelt, wie Daten zwischen Unternehmen, Behörden und Bürgern in Europa geteilt und genutzt werden dürfen – das sogenannte Daten-Governance-Gesetz. Es schafft Regeln für sogenannte Datenvermittlungsdienste (z.B. Plattformen, die Daten von verschiedenen Anbietern bündeln) und für die freiwillige Weitergabe persönlicher Daten für das Gemeinwohl. Besonders betroffen sind Unternehmen und Organisationen, die als Datenvermittler tätig sind oder öffentliche Daten weiternutzen wollen. Das Gesetz gilt ab sofort, nachdem es am 18. Mai 2026 veröffentlicht wurde.

Die Verordnung zum Schutz vor Lärm durch Geräte und Maschinen wurde zum dritten Mal aktualisiert. Das betrifft vor allem Hersteller und Händler von Maschinen und Outdoor-Geräten wie Rasenmäher, Baumaschinen oder Kompressoren – sie müssen möglicherweise neue Lärmgrenzwerte einhalten. Für normale Verbraucher ändert sich im Alltag wenig direkt, aber es könnte dazu führen, dass neue Geräte leiser werden. Die Verordnung gilt seit dem 13. Mai 2026.

Die Finanzaufsicht ändert die Vorschriften für Prüfungsberichte von Versicherungsunternehmen. Versicherer müssen ihre Berichte künftig nach neuen Standards erstellen und einreichen. Die Änderungen betreffen hauptsächlich Versicherungsunternehmen und deren Wirtschaftsprüfer. Die neuen Regeln gelten ab dem 4. Mai 2026.

Wenn der Bund Aufträge an Unternehmen vergibt (z.B. Bau von Straßen oder IT-Services), müssen diese Firmen ihren Mitarbeitern mindestens die Tariflöhne zahlen. Das soll faire Löhne sichern und Lohndumping bei öffentlichen Projekten verhindern. Betrifft alle Unternehmen, die Aufträge vom Bund erhalten wollen. Das Gesetz gilt ab dem 30. April 2026.

Deutschland setzt neue EU-Regeln für fluorierte Treibhausgase um, die vor allem in Klimaanlagen und Kühlschränken verwendet werden. Diese Gase sind extrem klimaschädlich und sollen schrittweise reduziert werden. Betroffen sind Hersteller, Händler und Handwerker, die mit solchen Geräten arbeiten. Die Verordnung tritt am 16. April 2026 in Kraft.

Deutschland beschleunigt den Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur durch neue Gesetze. Das betrifft vor allem Energieunternehmen, die jetzt einfacher Wasserstoff-Anlagen bauen können, und Verbraucher, die künftig mehr grüne Energie nutzen können. Die Regelungen sollen den Übergang zu klimaneutraler Energie schneller machen und gelten ab dem 1. April 2026.

Deutschland setzt eine neue EU-Richtlinie um, die Banken und Finanzdienstleister betrifft. Die Regeln für Bankaufsicht werden verschärft, es gibt neue Strafen bei Verstößen und Banken müssen jetzt auch Umwelt- und Sozialrisiken stärker beachten. Gleichzeitig soll aber Bürokratie abgebaut werden, um kleinere Institute zu entlasten. Das Gesetz ist seit dem 30. März 2026 in Kraft.

Ein neues Gesetz macht kritische Infrastrukturen wie Stromnetze, Telekommunikation und Wasserversorgung widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe und Naturkatastrophen. Unternehmen, die solche wichtigen Anlagen betreiben, müssen jetzt strengere Sicherheitsmaßnahmen einhalten und Vorfälle melden. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und gilt ab sofort für Betreiber kritischer Infrastrukturen.

Die Regeln für Energielabels bei Neuwagen werden zum dritten Mal geändert. Autohändler müssen ab März 2026 neue Verbrauchskennzeichnungen an ihren PKWs anbringen - ähnlich wie bei Kühlschränken mit A bis G Klassen. Das betrifft alle Autohäuser und Kunden, die sich über den Spritverbrauch informieren wollen.

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wurde zum dritten Mal geändert. Es regelt, wie sich Unternehmen im Wettbewerb verhalten müssen und schützt vor unfairen Geschäftspraktiken. Die neuen Regeln gelten ab dem 19. Februar 2026. Ohne den genauen Regelungstext zu kennen, betrifft es hauptsächlich Unternehmen und deren Werbepraktiken.

Die Bundeswehr bekommt neue Regeln für schnellere Rüstungsplanung und Beschaffung von Waffen und Ausrüstung. Das Gesetz soll bürokratische Hürden abbauen, damit die Bundeswehr militärisches Material schneller kaufen und planen kann. Es betrifft hauptsächlich Rüstungsunternehmen und die Bundeswehrverwaltung. Das Gesetz ist seit dem 13. Februar 2026 in Kraft.

Ein neues Gesetz soll private Investitionen und den Finanzplatz Deutschland stärken. Es bringt Änderungen bei Steuern, Unternehmensrecht und Finanzdienstleistungen mit sich, um Deutschland attraktiver für Investoren zu machen. Das Gesetz ist bereits am 9. Februar 2026 in Kraft getreten und betrifft Unternehmen, Investoren und alle, die Finanzgeschäfte tätigen.

Es gibt neue Regelungen für die technische Sicherheit von Kassensystemen in Unternehmen. Alle Geschäfte, Restaurants und andere Betriebe mit elektronischen Kassen müssen ihre Systeme möglicherweise anpassen oder nachrüsten. Die genauen Änderungen sind noch nicht im Detail bekannt, aber Unternehmer sollten prüfen, ob ihre Kassen noch den neuen Vorschriften entsprechen. Die Verordnung gilt ab dem 19. Januar 2026.

Das neue Gesetz stärkt den Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen wie 'Schwarzwälder Schinken' oder 'Champagner'. Unternehmen müssen künftig strengere Regeln bei der Verwendung solcher Bezeichnungen beachten und können bei Missbrauch härter bestraft werden. Das Gesetz ist am 15. Januar 2026 in Kraft getreten und betrifft vor allem Lebensmittelhersteller und Händler.

Deutschland passt seine Gesetze für Bauprodukte an neue EU-Regeln an. Das betrifft alle Unternehmen, die Baustoffe, Fenster, Türen oder andere Bauprodukte verkaufen wollen - sie müssen neue europäische Standards einhalten. Für Verbraucher ändert sich erstmal nichts, aber langfristig sollen Bauprodukte in der EU einheitlicher und sicherer werden. Das Gesetz gilt ab sofort.

Eine neue Verordnung regelt, wie große Unternehmen ihre Mindeststeuer berechnen und melden müssen. Es geht um die globale Mindeststeuer von 15%, die international vereinbart wurde. Betroffen sind vor allem Konzerne mit einem Jahresumsatz über 750 Millionen Euro. Die Verordnung ist am 29. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Das Mindeststeuergesetz wird angepasst, was hauptsächlich große Unternehmen betrifft, die international tätig sind. Diese müssen künftig eine Mindeststeuer von 15% zahlen, auch wenn sie in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen ansässig sind. Das Gesetz tritt zum 23.12.2025 in Kraft und setzt EU-Vorgaben um. Normale Bürger sind davon nicht direkt betroffen.

Deutschland passt seine Gesetze an das neue europäische System zur Klassifizierung von Wirtschaftszweigen (NACE 2.1) an. Das betrifft hauptsächlich Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit statistisch korrekt zuordnen müssen. Für normale Bürger ändert sich praktisch nichts, aber Firmen müssen eventuell ihre Branchenzuordnung aktualisieren. Das Gesetz trat am 23. Dezember 2025 in Kraft.

Das Gesetz ändert die Regeln für Tierarzneimittel und Apotheken. Es betrifft Tierärzte, Apotheker und alle Tierhalter, die Medikamente für ihre Tiere brauchen. Die genauen Änderungen sind aus dem Titel nicht ersichtlich, aber es geht um neue Vorschriften bei der Abgabe und Verwendung von Tiermedikamenten. Das Gesetz gilt ab dem 23. Dezember 2025.

Es gibt technische Änderungen bei der Verwaltung des Unternehmensregisters, wo alle deutschen Firmen registriert sind. Die Verordnung regelt, wer das Register führt und wie es organisiert wird. Für normale Bürger ändert sich praktisch nichts - nur die Verwaltungsstrukturen im Hintergrund werden angepasst.

Die Regeln für Ladesäulen für E-Autos werden komplett neu geordnet. Das betrifft alle Betreiber von Ladestationen - von Unternehmen bis zu Privatleuten, die öffentlich zugängliche Ladesäulen betreiben. Die neuen Vorschriften regeln vermutlich Technik-Standards, Preisanzeigen und Zugangsbedingungen. Die Verordnung gilt ab dem 23. Dezember 2025.

Es wurden neue Regeln für den Anschluss von Kraftwerken an das Stromnetz beschlossen. Das betrifft vor allem Energieunternehmen und Kraftwerksbetreiber, die neue Anlagen bauen oder bestehende erweitern wollen. Die geänderten Vorschriften regeln, wie Kraftwerke technisch und rechtlich an das Stromnetz angeschlossen werden müssen. Die neuen Regeln gelten ab dem 23. Dezember 2025.

Die Freizone Cuxhaven wird aufgehoben - das bedeutet, dass Unternehmen dort nicht mehr von besonderen Steuer- und Zollvorteilen profitieren können. Betroffen sind alle Firmen, die in dieser Zone ansässig sind oder waren. Sie müssen sich ab sofort an die normalen deutschen Steuer- und Zollregeln halten. Das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung am 22.12.2025 in Kraft.

Die Deutsche Post AG wird umstrukturiert und öffentliche Aufgaben werden neu geregelt. Das betrifft hauptsächlich Post-Mitarbeiter, deren Arbeitsverträge und Sozialversicherung angepasst werden. Auch Energieversorgung und Verfassungsschutz sind betroffen, aber Details sind noch nicht bekannt. Das Gesetz gilt ab dem 22. Dezember 2025.

Die EU-Direktzahlungen an Landwirte werden geändert – das sind die Subventionen, die Bauern für ihre Flächen bekommen. Betroffen sind alle landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, die EU-Fördergelder erhalten. Die genauen Änderungen sind nicht aus dem Titel ersichtlich, aber sie gelten ab dem Veröffentlichungsdatum im Dezember 2025.

Die Gebühren für das amtliche Eichen und Messen von Waagen, Messgeräten und anderen Messeinrichtungen werden geändert. Das betrifft vor allem Unternehmen, die gewerblich wiegen oder messen - zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen oder Apotheken. Die neuen Gebührensätze gelten ab dem 12. Dezember 2025.

Deutschland setzt die EU-Richtlinie NIS-2 zur Cybersicherheit in nationales Recht um. Das Gesetz betrifft Unternehmen in kritischen Bereichen wie Energie, Telekom, Gesundheit und Finanzwesen - sie müssen jetzt strengere IT-Sicherheitsstandards einhalten und Cyberangriffe melden. Gleichzeitig werden neue Regeln für die IT-Sicherheit in Bundesbehörden festgelegt. Das Gesetz ist am 5. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ändert ihre Gebührenordnung. Das betrifft Unternehmen und Personen, die bei der BAM Prüfungen oder Zertifizierungen beantragen - zum Beispiel für Baustoffe, Chemikalien oder Sprengstoff. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Dezember 2025.

Die Finanzaufsicht BaFin vereinfacht die Verfahren, wenn jemand die Kontrolle über eine Bank oder ein Finanzunternehmen übernehmen will. Auch bestimmte Meldungen an die Behörden werden einfacher. Das betrifft hauptsächlich Investoren und Unternehmen im Finanzsektor, nicht Normalbürger direkt.

Die Regierung hat die Regeln für den Außenhandel geändert - also welche Geschäfte deutsche Unternehmen mit dem Ausland machen dürfen. Die Änderungen betreffen vor allem Firmen, die Waren oder Technologien exportieren oder importieren. Die neuen Regeln gelten ab dem 31. Oktober 2025, aber ohne den genauen Text zu kennen, ist unklar, was sich konkret ändert.

Deutschland passt seine Batteriegesetze an neue EU-Regeln an, die seit 2023 gelten. Das betrifft vor allem Unternehmen, die Batterien herstellen, verkaufen oder entsorgen - sie müssen neue Umwelt- und Recycling-Vorschriften beachten. Für Verbraucher ändert sich beim Batteriekauf oder der Entsorgung erstmal nichts Wesentliches. Das Gesetz ist seit Oktober 2025 in Kraft.

Das Gesundheitsministerium hat neue Regeln für die Genehmigung von Medikamenten-Tests am Menschen erlassen. Die Verordnung soll es einfacher und schneller machen, klinische Studien durchzuführen. Das betrifft hauptsächlich Pharmaunternehmen, Forschungseinrichtungen und Ärzte, die neue Medikamente testen wollen. Die neuen Regeln gelten ab dem 18. September 2025.

Das Gesetz passt die Regeln für das Statistikregister an EU-Vorgaben an. Unternehmen müssen künftig detailliertere Angaben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen machen. Außerdem werden die Datenübermittlung zwischen Behörden und die Erfassung von Förderprogrammen neu geregelt. Das betrifft vor allem Unternehmen und deren Statistikmeldungen.

Das Statistikregistergesetz wird an neue EU-Regeln angepasst. Unternehmen müssen künftig detailliertere Angaben zu ihren Beschäftigten machen, zum Beispiel welche Art von Arbeitsverträgen sie haben. Auch bei staatlichen Förderprogrammen werden mehr Daten erfasst. Die Änderungen gelten seit Ende 2022.

Das Statistikregistergesetz wurde an neue EU-Vorschriften angepasst. Behörden dürfen jetzt mehr Daten über Unternehmen und deren Beschäftigte sammeln und speichern. Zusätzlich können Daten aus staatlichen Förderprogrammen für statistische Zwecke verwendet werden. Die Änderungen sind bereits seit Ende 2022 in Kraft.

Unternehmen müssen künftig detailliertere Daten über ihre Beschäftigten an die Statistikämter melden. Dabei wird jetzt zwischen verschiedenen Arten von Arbeitsverhältnissen unterschieden (Vollzeit, Teilzeit, befristet etc.). Diese Änderungen setzen eine neue EU-Verordnung um und sollen bessere Wirtschaftsstatistiken ermöglichen. Das Gesetz ist seit Ende Dezember 2022 in Kraft.

Deutschland passt seine Unternehmensstatistik an neue EU-Vorgaben an. Betriebe müssen künftig detailliertere Angaben über ihre Beschäftigten machen, zum Beispiel über verschiedene Arten von Arbeitsverträgen. Die neuen Regeln gelten seit Ende 2022 und betreffen alle Unternehmen, die bereits statistisch erfasst werden.

Das Gesetz ändert, welche Daten Unternehmen für amtliche Statistiken melden müssen. Künftig werden detailliertere Angaben über Beschäftigungsarten (Vollzeit, Teilzeit, befristet etc.) gesammelt. Die neuen Regeln folgen EU-Vorgaben und gelten seit Ende 2022. Betroffen sind alle Unternehmen, die statistikpflichtig sind.

Das Statistikregister, das Daten über Unternehmen sammelt, wird an neue EU-Regeln angepasst. Zusätzlich zu bisherigen Angaben müssen Unternehmen jetzt auch detailliertere Informationen über verschiedene Arten von Beschäftigungsverhältnissen (Vollzeit, Teilzeit, befristet etc.) melden. Die Änderungen gelten seit Ende 2022 und betreffen alle Unternehmen, die bereits statistisch erfasst werden.

Das Statistikregistergesetz wurde an neue EU-Regeln angepasst. Unternehmen müssen jetzt detailliertere Daten zu ihren Beschäftigten melden - also nicht nur wie viele Mitarbeiter sie haben, sondern auch welche Art von Arbeitsverträgen (Vollzeit, Teilzeit, befristet etc.). Die Änderungen sind seit Ende 2022 in Kraft und betreffen alle Firmen, die bereits statistikpflichtig sind.

Das Gesetz passt die Sammlung von Unternehmensdaten an neue EU-Vorschriften an. Betroffen sind alle Firmen, deren Daten künftig detaillierter erfasst werden - besonders bei Beschäftigungsverhältnissen und Fördergeldern. Die Änderungen gelten seit Ende 2022 und sollen europaweit einheitliche Unternehmensstatistiken ermöglichen.

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