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Notfallregeln für Gasgeräte und Schutzausrüstung

Europa & AußenSonstiges ★ 2/10 📅 18.05.2026
Die EU hat Notfallverfahren für Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingeführt, die bei einem Binnenmarkt-Notfall gelten. Deutschland setzt diese EU-Verordnung jetzt in nationales Recht um. Das bedeutet: Im Krisenfall können Produkte wie Gasheizungen oder Schutzausrüstung schneller zugelassen und in Verkehr gebracht werden, auch wenn normale Zulassungsverfahren nicht eingehalten werden können. Außerdem gibt es kleinere Änderungen beim Sozialgesetzbuch VII, das die gesetzliche Unfallversicherung regelt.
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