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Verordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
WehrdienstSonstiges
★ 2/10
📅 29.12.2025
Das Verteidigungsministerium darf bei Disziplinarverfahren gegen Soldaten und bei Bußgeldverfahren weiterhin Papierakten statt digitaler Akten führen. Die Verordnung regelt nur interne Verwaltungsabläufe der Bundeswehr. Für Normalbürger ändert sich nichts, es sei denn sie sind Soldaten oder haben ein Bußgeldverfahren im Verteidigungsbereich.