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Neue Lehrpflichten für Bundesverwaltungs-Hochschule geregelt
Veröffentlicht 24.09.2026
Diese Verordnung regelt, wie viele Lehrveranstaltungen das hauptberufliche wissenschaftliche Personal im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung halten muss. Betroffen sind ausschließlich Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftliche Mitarbeitende an dieser speziellen Bundesbehördenhochschule. Für normale Bürgerinnen und Bürger hat das keine direkte Auswirkung.